Im Dezember 2023 gibt es für mich 2 große "Aufreger", die beide mit Geld zu tun haben:
Zunächst geht es um den Bau der Brücke bei Gürzenich. Die
WDR Lokalzeit Aachen
berichtete über die Pläne für ein
3. Gleis zwischen Düren und Langerwehe und die neue Brücke, bei deren Bau dieses Gleis nicht berücksichtigt wurde.
Der kurze Beitrag ist sehenswert. Eine traurige Geschichte - und es ist wieder mal niemand schuld?
Mehr dazu kann man
hier
lesen. Ich hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass das 3. Gleis berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich ein Systemversagen der Behörden - die Planungsvorgaben müssen landesweit angepasst werden.
Es muss möglich werden, dass eine zuständige Stelle (hier Straßen NRW) vorausschauend und dadurch etwas teuerer baut, auch wenn der Plan für den Ausbau eines kreuzenden Verkehrsträgers noch nicht genau vorliegt.
Dafür werde ich mich weiter engagieren.
Und fast zeitgleich kam dann im ZDF der sehenswerte, aber auch verstörende
Beitrag über Superreiche
und deren Besteuerung. Weitere Infos bei der
Taz (Link).
Dies hat mich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde motiviert:
Sehr geehrter Herr Minister Lindner,
ich habe gestern den sehr guten Beitrag im ZDF über Superreiche gesehen.
ich gönne reichen den Reichtum, aber sie müssen dann auch die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Steuern zahlen.
Der Auftritt der Ministerialbeamtin Gerda Hofmann aus dem Finanzministerium auf einem exklusiven Event für Superreiche und ihre Berater*innen muss für die Spitzenbeamtin Folgen haben. Ich stelle hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde und fordere die Entfernung der Dame aus der Leitungsfunktion, da sie dem Dienstherrn und dem ganzen Land mutwillig schadet.
Hofmann ist Referatsleiterin im Finanzministerium und in diesem Rahmen höchste Staatsbeamtin für die Bereiche Erbschaftsteuer, Grundsteuer und Vermögensteuer. Laut Recherchen des ZDF trat sie bei einer Veranstaltung der auf Steuerrecht spezialisierten Großkanzlei Flick Gocke Schaumburg auf. Die Staatsbedienstete gab den Anwesenden Tipps, wie Superreiche Steuern sparen können. Sie teilte dabei exklusives Wissen aus dem Ministerium. Anfang 2024 werde eine Steuervergünstigung bei der Grunderwerbssteuer wegfallen, diese Info sei ganz frisch, sie wisse das „seit Dienstag“, wird sie zitiert. Und: Das Problem lasse sich für die Anwesenden schon lösen.
„Wir haben ja Werkzeugkästen, jedenfalls habe ich eine ganze Menge. Da bin ich mir hundertprozentig sicher, dass Sie insofern ruhig schlafen können“, so Hofmann weiter. Es könne ja nicht sein, dass plötzlich am 1. Januar die Einnahmen sprudeln. „Ich sehe alle Finanzminister mit Talerchen in den Augen wie Dagobert Duck, das kann nicht sein.“
Egal ob der Vortrag als dienstlich oder privat gekennzeichnet ist – sowas darf einfach nicht passieren!
Die Recherchen des ZDF bestätigen Befürchtungen, dass manche Beamt*innen in der Steuerabteilung auf der falschen Seite stehen. Offenbar vertritt die Ministerialrätin nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, wie sie es als Beamtin tun sollte, sondern die Interessen der Steuertrickser und der Beratungsindustrie!
Es gab schnell eine Antwort, die ich hier nicht vorenthalten möchte:
......vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns -wie üblich- zu Einzelpersonalien nicht äußern. Bei der Beamtin handelt es sich um eine langjährige Referatsleiterin im BMF. Derzeit werden mögliche dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Bundesfinanzminister Lindner hat zudem eine Prüfung der Verhaltensregelung für Beamtinnen und Beamte in Auftrag gegeben.
Zum Thema Nebentätigkeit können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Voraussetzungen, unter denen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, sind gesetzlich festgelegt. Das Nebentätigkeitsrecht des Bundes ist in den §§ 97 bis 105 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.
Außerdem ist der BMF-interne Leitfaden zum Antrag auf Genehmigung oder zur Anzeige einer Nebentätigkeit zu beachten. Nebentätigkeiten müssen dem BMF als Arbeitgeber angezeigt werden, und sind in vielen Fällen auch genehmigungspflichtig.
Danach dürfen Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Weiterhin darf die Vergütung von Nebentätigkeiten 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes der Beamtin oder des Beamten nicht übersteigen.
Für die Frage der Vergütung ist maßgeblich, ob Vorträge in der Funktion als Beschäftigte des Ministeriums - im sog. Hauptamt – gehalten werden. Die Bewertung, ob es sich um eine Tätigkeit im Hauptamt handelt, wird jeweils vom BMF geprüft. Hierbei kommt der Außenwirkung – auch mit Blick auf die Amtsstellung – eine entscheidende Bedeutung zu. Ab der Ebene der Unterabteilungsleitungen werden Fachvorträge mit BMF-Bezug regelmäßig dem Hauptamt zugeordnet. In diesen Fällen darf keine Vergütung angenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Ich wünsche eine schöne Advents - und Weihnachtszeit und werde mich spätestens zum Jahresende wieder hier melden.